IT – Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen

Die öffentliche Verwaltung erledigt ihre Aufgaben in zunehmendem Maße unter der Zuhilfenahme von Informationstechnik. Gleichzeitig unterliegt die öffentliche Verwaltung den Handlungsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit.

Daher ist es notwendig, begründete und nachvollziehbare Aussagen über die Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit Investitionen der öffentlichen Verwaltung zu erstellen. Der § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften schreiben vor, dass für alle finanzwirksamen Maßnahmen in der Bundesverwaltung angemessene Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen durchgeführt werden müssen.

Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sind Bestandteil jeder finanzwirksamen Maßnahme und sind zu verschiedenen Zeitpunkten zu erstellen, mit Beginn der Planung, mit einem Feinkonzept, während der Realisierung und nach Übergang in den Wirkbetrieb als abschließende Erfolgskontrolle. Darüber hinaus sind Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen auch während des Produktivbetriebs als begleitende Erfolgskontrollen durchzuführen.

Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen berücksichtigen sowohl quantitative / finanzielle als auch qualitativ strategische Kriterien.

Da sie mit zusätzlichem Aufwand zu dem jeweiligen IT-Vorhaben verbunden sind, werden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen gerne mit externer Unterstützung durchgeführt. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Planung und Durchführung der WiBe für Ihr Projekt.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!